Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Einlieferung von Wäschegut
Das bei uns eingelieferte Wäschegut wird entsprechend Ihrer Wäscheliste überprüft. Das Zählergebnis der Wäscherei ist letztendlich maßgebend.
2. Preise, Bezahlung
Es gilt der Tarif lauf Preisaushang bzw. gesonderter Vereinbarung. Für die Preisberechnung ist die Stückzahlermittlung / Gewichtsermittlung des Waschservice maßgebend. Die Entgelte sind, soweit wir nicht im Einzelfall Vorauszahlung fordern, grundsätzlich nach Erledigung des Auftrags fällig.
3. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Die Reinigung oder Waschbehandlung, Bügeln, Mangeln und andere Reinigungsarbeiten werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
4. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch unsere fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper, nicht vollständig geleerte Taschen und andere verborgene vorhandene Mängel), es sei denn, uns trifft hierbei mehr als nur leichte Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähige und waschbare bzw. mangelbeständige Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können. Dies gilt ebenso entsprechend für falsche Textilpflegekennzeichnungen an uns übergebenen Wäschestücken. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass z.B. Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehür, soweit wir dies nicht durch fachmännische Warenschau erkennen konnten, für den entsprechenden Reinigungsvorgang nicht geeignet war und hierbei beschädigt worden ist.
5. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
6. Rückgabe
Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Abholschein) und Bezahlung ohne Abzug. Insoweit behalten wir uns ein Recht zur Zurückbehaltung bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden vor. Wer die Auftragsbestätigung (Abholschein) vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe an Sozialeinrichtungen), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.
7. Beanstandung & Mängel der Reinigungsleistung
Der Waschservice leistet nach ihrer Wahl Nachbesserung bzw. Neureinigung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts gerügt werden. Die Rüge kann nur innerhalb von längstens zwei Wochen berücksichtigt werden. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Hartnäckige Flecken, die trotz sachgemäßer und zweckmäßiger branchenüblicher Behandlung durch uns nicht entfernt werden können, stellen keinen Mangel der Leistung dar; wir schulden insoweit nur das Bemühen, eine den durchschnittlichen Erwartungen an die Reinigungsleistung bei üblichen Verschmutzungen zu entsprechen.
8. Begrenzung des Schadenersatzes (Versicherung)
Soweit wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15fachen unseres Preises für die Nassreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes.
9. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, hochrangige Rechtsgüter
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, sowie im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Auftraggebers, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen und Zusicherungen.
10. Sonstiges
Ergänzend und ersetzend zu diesen Reinigungsbedingungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir auf Wunsch gern aushändigen.